Sprache live mitlesen. Stets informiert.

Beim Schriftdolmetschen wird deutsche Sprache live in Langschrift übertragen:

  • Als Schriftdolmetscherin erfasse ich die wörtliche Rede, die sofort mit Hilfe von Spezialequipment in die Schriftform zum Mitlesen transkripiert wird.
  • Das live-Mitlesen kann direkt auf dem Display meines Schriftdolmetscher-Laptops für ein bis max. drei hörgeschädigte Personen erfolgen.
  • Bei größeren Personengruppen wird die verschriftlichte mündliche Rede auf Monitore oder Großleinwände übertragen.

Ich unterstütze Sie beim Erreichen, beim Erhalt und der Sicherung Ihrer persönlichen beruflichen Ziele:

  • in der Berufsausbildung, in der Meisterschule
  • beim Hoch- oder Fachschulstudium
  • bei Umschulungen, bei Fort- und Weiterbildungen
  • in Dienstberatungen, bei Versammlungen
  • bei Veranstaltungen
  • auf Kongressen
  • auf Tagungen
  • in Workshops, Seminaren, Kolloquien ... (Auswahl)

An Ihrer Seite dolmetsche ich für Sie direkt vor Ort:

  • in Ausbildungszentren
  • in Berufsschulen
  • an Fachschulen
  • an Hochschulen
  • an Universitäten
  • bei Bildungsträgern
  • an Akademien
  • in Unternehmen, Institutionen, Behörden ... (Auswahl)

  • Insbesondere profitieren Hörgeschädigte bei hochgradiger und bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit einem Hörverlust von 60 bis 95 dB vom Schriftdolmetschen. 

  • Eine Hörgeräteversorgung, Chochlear-Implantate (künstliches Innenohr, CI) und Mikroportanlagen können für sich betrachtet oftmals den ein- oder beidseitig vorhandenen Hörschaden nicht ausgleichen. Erst in der Kombination aller vorhandenen Hilfsmittel, einschließlich des Schriftdolmetschens, kann von einer erfolgreichen, barrierefreien Kommunikation und verwirklichten Inklusion gesprochen werden.
  1. Verfolgen Sie lesend mündliche Sprache und seien Sie aktuell informiert!
  2. Kommen Sie mit Ihren Mitmenschen wieder ins Gespräch - diskutieren Sie mit!
  3. Erleben Sie die Inklusion auf gesellschaftlicher und sozialer Ebene!
  4. Erleben Sie wieder ein positives, stärkendes und sicheres Lebensgefühl!
  5. Verwirklichen Sie Ihre persönlichen beruflichen Abschlüsse und Ziele!

FINANZIERUNG

Die Finanzierung von Schriftdolmetscher-Dienstleistungen für Menschen mit Hörschädigung erfolgt über das Persönliche Budget, welches im Sozialgesetzbuch IX verankert ist. Das Persönliche Budget richtet sich in der Höhe der Kostenübernahme nach Maßgabe Ihres individuell festgestellten Bedarfs für Ihre Berufsausbildung, den Erhalt und die Sicherung Ihrer Berufstätigkeit bzw. Ihres Arbeitsplatzes sowie notwendiger medizinischer Versorgung.

Ihre Anträge können Sie entsprechend Ihrem persönlichen Hintergrund stellen bei:

  • Integrationsämtern
  • Hauptfürsorgestellen
  • Rehabilitationsträgern
  • privaten und gesetzlichen Krankenkassen
  • Unfallkassen
  • Pflegekassen
  • Studentenwerken

Über die bewilligte Kostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid. Dieser bildet die Abrechnungsgrundlage für meine erbrachten Schriftdolmetscherleistung, die ich mit Ihnen persönlich oder gleich direkt mit dem Kostenträger abrechne.

Ich helfe gern bei der Antragstellung – sprechen Sie mich an!

Überblick über Gesetze, Verordnungen und Reglungen zu Schriftdolmetscher-Einsätzen

Der generelle Anspruch und die Finanzierung von Schriftdolmetscher-Dienstleistungen für Menschen mit Hörschädigung erfolgt auf Grundlage:

  • des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (BRK) vom 13. Dezember 2006
  • des Behindergleichstellungsgesetz (BGG) vom 22. April 2002
  • der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz - Kommunikationshilfenverordnung (KHV) vom 17. Juli 2002
  • dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vom 01.07.2001
  • dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vom 05. Mai 2005
  • sowie Regelungen der Bundesländer und der Stadtstaaten

TEAM

Das Schriftdolmetschen an sich erfordert ein sehr hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten. Darüber hinaus prägen wichtige Faktoren wie Art und Umfang den Einsatz. Aus diesem Grund stehen Schriftdolmetschern auch Ruhepausen zu. Um den Gesamtablauf nicht durch Ruhephasen unterbrechen zu müssen sowie bei anspruchsvollen Dolmetschinhalten arbeiten Schriftdolmetscher vorrangig in Doppelbesetzung.

Ich arbeite sehr eng mit erfahrenen und verlässlichen Kolleginnen und Kollegen aus Berlin, Sachsen und bundesweit zusammen, die ich bereits teilweise aus meiner Ausbildungszeit kenne. Wenn Sie mir einen Auftrag erteilen, übernehme ich gern die weitere Organisation von Schriftdolmetschern für Ihren Einsatz!

Ich freue mich auf Sie - lernen wir uns kennen!